Update Öffnungszeiten:
Nach Information der WKO vom 18.11.2020 dürfen Damen- und Herrenkleidermacher unter Einhaltung von §5Abs.6 Covid NMVO auch während eines Lockdowns offen halten und, wenn durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (Tragen einer Schutzmaske der Schutzklasse FFP2) das Infektionsrisiko minimiert werden kann, körpernahe Tätigkeiten wie Maßnehmen, Anprobe, Abstecken durchführen. Ich freue mich, wenn wir einen Termin ausmachen!
Meine Schneiderei hat auch einen kleinen Online-Shop.
Werfen Sie einen Blick in mein virtuelles Schaufenster!
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